___ verlegt. Nachdem die JVA O.________ sich bereit erklärt hatte, mit dem Beschwerdeführer einen Behandlungsversuch durchzuführen, wurde er mit Verfügung vom 24. September 2018 (unpaginiert, am Ende von Bd. III der Vollzugsakten) zum weiteren Massnahmenvollzug in besagte Anstalt eingewiesen. Die Vollzugsbehörde erwog, gestützt auf das Gutachten komme derzeit lediglich die Versetzung in eine geschlossen geführte Institution in Frage. Die vom Beschwerdeführer als geeigneter erachteten psychiatrischen Kliniken seien angefragt worden, doch sei einzig die Klinik K.