Der Beschwerdeführer habe die Übergriffe ________ in einer nicht mehr zu überbietenden obszönen und vulgären Sprache geschildert und sei dabei offensichtlich immer mehr auch in Erregung geraten. Versuche des Therapeuten, auf den zunehmen unerträglichen Gesprächsverlauf hinzuweisen, habe der Beschwerdeführer völlig ignoriert und sei in seinem Verlauf nicht mehr zu stoppen gewesen. Dies sei beim Beschwerdeführer durchgehend beobachtet worden. Er nehme sein Gegenüber in keinster Weise wahr, halte keine Distanzregeln ein und benutze sein Gegenüber in einer missbrauchenden Art für seine Bedürfnisse. Weder seiner Bezugsperson noch dem Therapeuten sei es gelungen, ihm dies zu spiegeln.