_ Klinik, dem Gutachten von Dr. E.________ und in den früheren Berichten der Psychiatrischen Dienste M.________ beschrieben worden sei. Vor allem jegliche Versuche, einen Zusammenhang zwischen seinen damaligen Taten und dem gegenwärtigen Erleben herzustellen – was für eine prognostische Verbesserung entscheidend wäre –, seien gescheitert. Ein Versuch einer Deliktsrekonstruktion habe sehr deutlich gezeigt, wie wenig kritische Distanz zu der in den Delikten gezeigten egomanischen Bedürfnisbefriedigung beim Beschwerdeführer vorhanden sei. Der Beschwerdeführer habe die Übergriffe __