In der Therapie habe der Beschwerdeführer darauf beginnen sollen, seinen eigenen Anteil an den Geschehnissen zu reflektieren. Es habe jedoch bei allen drei Schauplätzen ein Scheitern festgestellt werden müssen. Der Beschwerdeführer habe sich am Arbeitsplatz und in der Wohngruppe weiterhin und sehr aktiv isoliert sowie eine Zeit lang auch die psychotherapeutischen Gespräche durch Krankschreibung umgangen. Später sei er zwar wieder zu den Sitzungen erschienen, habe dann jedoch einen – als nicht sinnvoll erachteten – Therapeutenwechsel gefordert. Die Deliktarbeit habe auf der Stufe verharrt, wie sie schon in den Berichten der P.________ Klinik, dem Gutachten von Dr. E.____