Der Therapeut habe sich im ersten Halbjahr darauf eingelassen, dem Beschwerdeführer die gesuchte Aufmerksamkeit, Verständnis, Tröstung etc. zu vermitteln. Einzelne Versuche, in dieser ersten Phase das Thema Eigenverantwortung anzusprechen, seien gescheitert. In einer zweiten Phase sei versucht worden, den Beschwerdeführer (in Koordination mit der Wohngruppe und dem Arbeitsplatz) zu Ich-Leistungen (minimale Ordnungsstands und Kommunikationsregeln, normale Arbeitsverrichtung ohne Sonderkonditionen) zu verpflichten. In der Therapie habe der Beschwerdeführer darauf beginnen sollen, seinen eigenen Anteil an den Geschehnissen zu reflektieren.