Trotzdem schaffe es der Beschwerdeführer nicht, seine verhärteten Strukturen aufzubrechen und sich auf Neues einzulassen. Aufgrund der kaum vorhandenen Fortschritte, der chronifizierten und tief verankerten psychischen Störung sowie der fehlender Erfolgsaussichten und auf Empfehlung des Gutachtens werde der Beschwerdeführer bis spätestens 31. August 2018 zur Verfügung gestellt.