Es sei ihm von Seiten der Anstalt deutlich vor Augen geführt worden, dass er keine Verbesserung seines [Lockerungs-]Status erreichen werde, wenn er ein Verhalten nicht ändern könne. Gleichbleibend positiv bleibe zusammenfassend immerhin zu erwähnen, dass es – mit Ausnahme der kurzen Disziplinierung wegen seiner Zellenordnung – zu keinen Verstössen gegen die Hausordnung gekommen sei. Auch habe der Beschwerdeführer die ca. zehn Standards, welche ihm in Bezug auf sein ausgeprägtes Messie-Verhalten vorgegeben und regelmässig kontrolliert worden seien, jeweils etwa innerhalb einer Woche korrigieren können.