Die dadurch gewonnen Freiheiten scheine er sehr zu schätzen. Gleichzeitig hätten sich Abzüge wegen Unordentlichkeit, Unpünktlichkeit sowie Nichteinhalten von Kleidervorschriften und Arbeitsvorgaben merklich gehäuft. Die Freizeitgestaltung des Beschwerdeführers sei nach wie vor vom Telefonieren dominiert gewesen. Externer Hauptkontakt sei seine Lebenspartnerin gewesen, mit welcher er täglich mehrere Male telefoniert und auch das Besuchskontingent ausgeschöpft habe. Andere Besuche habe der Beschwerdeführer in der aktuellen Berichtsperiode nicht erhalten.