Im Bereich Beschäftigung habe es der Beschwerdeführer nicht geschafft, sich in eine Kleingruppe einzufügen. Nicht ansatzweise hinterfrage er in diesem Zusammenhang seine Rolle als Einzelgänger. ________. Er habe zudem an seinen jeweiligen Arbeitsplätzen immer wieder Dinge gesammelt, sich nicht an Vorgaben gehalten und eigene Vorgehensweisen ohne vorgängige Absprache