_ keine Fortschritte mehr zu erzielen seien. Dem Bericht ist im Einzelnen zu entnehmen, dass sich das schwierige Verhältnis des Beschwerdeführers zu seinen Mitinsassen in der Wohngruppe in keiner Weise verbessert habe. Sein Verhalten erwecke nicht den Anschein, als ob er ernsthaftes Interesse an einer Behebung der tieferliegenden Probleme mit gewissen Mitinsassen habe. Er sei nach wie vor designierter Aussenseiter der Gruppe, in welcher Rolle er sich nicht unwohl zu fühlen scheine. Der Beschwerdeführer befinde sich seit dem 18. Juli 2017 auf Stufe 5 des internen Stufenkonzepts.