Die Chancen auf eine erfolgreiche Durchführung der laufenden Massnahme könnten nach Ansicht des Gutachters mittels einer chemischen Triebdämpfung bedeutend erhöht werden. Solange eine solche jedoch vom Beschwerdeführer abgelehnt werde, bestehe die sehr grosse Wahrscheinlichkeit, dass mittels psychotherapeutischer und milieutherapeutischer Behandlung kein ausreichender deliktpräventiver Therapieeffekt erzielt werden könne. Im Rahmen der Beantwortung der Fragen führte der Gutachter aus, im Falle der Fortführung der laufenden Massnahme sollten Urlaube abhängig von den Therapiefortschritten erfolgen, wobei begleitete Urlaube bereits kurzfristig als vertretbar erscheinen würden.