Trotz mehrjährigen Therapieverlaufs zeige der Beschwerdeführer ein dürftiges Wissen zur Deliktdynamik. Er messe den situativen Umständen eine in Relation zur Pädophilie viel zu hohe Deliktrelevanz bei. Eine wesentliche Senkung des [tatzeitnahen] Rückfallrisikos werde von den behandelnden Therapeuten nicht wahrgenommen und auch mittels FOTRES hätten – in Übereinstimmung mit der klinischen Einschätzung – lediglich gering bis moderat ausgeprägte Fähigkeiten zur Selbstkontrolle dokumentiert werden können. Unter diesen Umständen sei die bisherige deliktpräventive Behandlung eindeutig als nicht relevant erfolgreich zu beurteilen.