31 gewisse Krankheitseinsicht betreffend die ________ und Pädophilie erlangt und die Problematik des Vorhandenseins des Dominanzstrebens erkannt habe. Anhaltende Verhaltensänderungen, welche auf eine erfolgreiche Behandlung ________ hinweisen würden, seien in der P.________ Klinik jedoch kaum erzielt worden. In der JVA Q.________ hätten keine Therapieerfolge erzielt werden können. Der Beschwerdeführer habe erkannt, dass sein Dominanzstreben deliktrelevant sei und zeige dieses Verhalten weniger.