Eine Annäherung an fremde Kinder sei zwar nicht bekannt, doch sei den Akten zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer auch fremde Kinder beobachtet und dazu onaniert sowie Pornohefte mit auf jung gemachten Darstellerinnen gekauft und androgyne Frauenbilder aus Zeitschriften gesammelt habe. ________. Betreffend Deliktdynamik kam der Gutachter zum Schluss, der Beschwerdeführer habe sich wegen seines starken Verlangens nach sexuellen Handlungen mit vorpubertären Mädchen ________ sexuell zugewandt und dabei die breite Palette seiner sexuellen Bedürfnisse und Fantasien ausgelebt.