Das Basisrisiko (Risikopotential einer Person aufgrund ihres tatzeitnahen, in der Persönlichkeit verankerten Risikoprofils) wurde mit einem Punktewert von 3.0 als deutlich und die Basis- Beeinflussbarkeit (tatzeitnahe Veränderungsmöglichkeiten) mit 1.0 Punkten als gering eingestuft. Das aktuelle Risiko-Potential des Beschwerdeführers wurde mit einem Punktewert von 2.5 als moderat bis deutlich bewertet, was einer grundsätzlichen Rückfallneigung entspreche. Die Selbstkontrolle wurde mit 1.5 Punkten als gering bis moderat angesehen, was bedeute, dass er über gering bis moderat ausgeprägte risikosenkende Kontrollfähigkeiten verfüge.