Die Anwendung der forensischen Prognoseinstrumente durch den Gutachter führte zu folgenden Ergebnissen: Der Beschwerdeführer erreichte einen im Vergleich zur Normalbevölkerung erhöhten, etwa im Bereich einer durchschnittlichen Straftäterpopulation im deutschsprachigen Raum liegenden PCL-R-Gesamtwert (Psychopathy Checklist – Revised) von 16 (bei 40 möglichen) Punkten. Bei Anwendung des SORAG (Sex Offender Risk Appraisal Guide) ergab sich ein Wert von +1 Punkten, womit der Beschwerdeführer in die Risikokategorie 3 (von 9 Risikoklassen) fiel.