___ kein Risiko für die Begehung von Sexualdelikten. Jedoch bestehe gemäss dem Therapeuten auch keine therapeutische Indikation für solche Ausgänge, da nicht ersichtlich sei, wie dadurch Fortschritte erzielt werden könnten. Von unbegleiteten Ausgängen habe Dr. G.________ dringend abgeraten, da der Beschwerdeführer als nicht kontraktfähig erlebt werde und immer wieder die vielfältigsten Triebbefriedigungen heimlich durchsetze, wenn er die Chance sehe, nicht erwischt zu werden.