tig. Fremdanamnestisch hätten sich gemäss Auskunft von Dr. G.________ an den Gutachter seit dem letzten Bericht der Psychiatrischen Dienste vom 10. Februar 2018 keine bedeutsamen Veränderungen feststellen lassen. Gespräche mit dem Beschwerdeführer über Sexualität würden weiterhin verschleiernd erlebt. Er teile Handlungen, Fantasien und Erinnerungen weiterhin ohne den geringsten Einfluss durch eine Über-Ich-Steuerung in die Kategorien „lustvoll“ oder „nicht lustvoll“ ein. Bei gesicherten und begleiteten Ausgängen (nicht aber Urlauben) sehe Dr. G.________ kein Risiko für die Begehung von Sexualdelikten.