Auf Frage des Gutachters habe der Beschwerdeführer geäussert, es stimme, dass er sexuell deviant sei, allerdings sehe er nur eine Neigung zu Inzesttaten und nicht zu Hands-on-Delikten an Kindern im Allgemeinen. Gefragt nach zukünftigen Risikofaktoren habe er geantwortet, dass Nähe zu Kindern ein Risikofaktor sei. Beispielsweise dürfe er nicht ins Schwimmbad gehen, obwohl er gerne schwimme. Auch ein Masturbieren zu Fantasien von Kindern habe der Beschwerdeführer als sehr riskant erwähnt und geäussert, es stimme, dass er durch Kinder grundsätzlich erregbar sei und somit eine pädophile Neigung aufweise.