Das Strafverfahren habe der Beschwerdeführer gegenüber dem Gutachter als «heilsamen Schock» bezeichnet. Er habe angegeben, in der Therapie gelernt zu haben, dass es als belästigend empfunden werde, wenn er Frauenhintern lange anstarre, und dies deshalb nur noch unauffällig zu machen. ________. ________. Bezüglich der in seiner Zelle zwischen Pornoheften aufgefundenen Fotos ________ habe der Beschwerdeführer angegeben, es habe sich um – nach Absprache mit dem Therapeuten – am Kiosk der P.________ Klinik erstandene Sexhefte gehandelt. Viele Frauen darin seien auf jung gemacht gewesen, was ihm gefalle, aber es würden ihm auch ältere Frauen gefallen.