_ nicht mehr zu ihm habe kommen dürfen, ________. Als der Beschwerdeführer darum gebeten worden sei, einen Deliktablauf zu schildern, sei dieser gemäss Gutachter zunächst mehrfach auf die Metaebene gegangen und habe ausgeführt, dass einzelne Taten bei Dr. H.________ und Dr. G.________ therapeutisch bearbeitet worden seien. Schliesslich habe er sich doch auf die Rekonstruktion einer auserwählten Tat einlassen können. ________. Das Strafverfahren habe der Beschwerdeführer gegenüber dem Gutachter als «heilsamen Schock» bezeichnet.