Bei der Anamnese habe sich der Beschwerdeführer wie folgt geäussert: Die häufigen Telefonate mit seiner Partnerin wolle er trotz der Empfehlung des Therapeuten nicht ändern. Er verstehe nicht, weshalb ihm nicht einmal mehr begleitete Urlaube gewährt würden und wolle schnellstmöglich in die R.________ Institution oder in die P.________ Klinik versetzt werden und sich dort am liebsten wieder von Dr. H.________ behandeln lassen. An der ASAT-Gruppentherapie nehme er nicht teil, weil er u.a. bereits in der P.________ Klinik eine solche Therapie absolviert und diese erfolgreich abgeschlossen habe und weil er Angst vor Repressionen durch Mitinsassen habe.