Das persönliche Leiden des Beschwerdeführers, seine Person und die Ungerechtigkeit des Systems hätten im Vordergrund gestanden. Seine Meinungen und Haltungen hätten unreif gewirkt, Verantwortung sei mehrheitlich externalisiert worden. Der Beschwerdeführer verfüge bei keinem Problembereich über adäquate Problemlösestrategien. Zusammenfassend wird im Therapieverlaufsbericht festgehalten, der Beschwerdeführer sei zwar – obwohl ihm von seinem Anwalt geraten worden sei, der Therapie fernzubleiben, um einen Therapeutenwechsel zu erzwingen – weiterhin regelmässig zu Gesprächen erschienen;