26 solchen Verlaufsgutachtens beantragte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. November 2017 bei der Vollzugsbehörde (Vollzugsakten pag. 1250 ff.), er sei per sofort in die R.________ Institution, eventualiter in der I.________ Klinik oder in die P.________ Klinik zu versetzen und es seien sofort die früheren Vollzugslockerungen wiederaufzunehmen und auszubauen. Unter diesen Voraussetzungen sei vorerst auf eine bedingte Entlassung zu verzichten.