lässt sich über die beiden vorerwähnten (ergänzenden) Therapie- und Führungsberichte hinausgehend entnehmen, dass Ausgänge (auch geführte und gesicherte) aktuell weiterhin nicht vorgesehen seien, da der Beschwerdeführer sich anhaltend ungenügend absprachefähig verhalte. Aufgrund der Rückstufung im internen Stufenprogramm erfülle er auch die formalen Bedingungen für einen Antrag auf Ausgänge nicht mehr. Die an der Sitzung Anwesenden hätten die allgemeine Haltung geteilt, dass im Falle des Beschwerdeführers therapeutisch grosse Erfolge nicht zu erwarten, solche jedoch auch nicht ausgeschlossen seien.