Die nach wie vor mangelhafte Zellenordnung und sein Hygieneverständnis seien Dauerthemen geblieben und hätten zusammen mit der anhaltend ungenügenden Absprachefähigkeit am 18. Juli 2017 zur Rückstufung im internen Stufenprogramm geführt, selbst wenn sich der Beschwerdeführer weiterhin keine Verstösse gegen die Hausordnung habe zu Schulden kommen lassen. Am Arbeitsplatz erscheine er weiterhin stets rechtzeitig, seine Arbeitsausfälle hätten sich deutlich reduziert, sein Qualitätsbewusstsein sei erfreulich und er zeige sich vermehrt interessiert und gut gelaunt.