Gemäss dem ergänzenden Führungsbericht vom 18. Juli 2017 (Vollzugsakten pag. 1184 ff.) habe zu diesem Zeitpunkt weiterhin nur ein sehr oberflächlicher, teilweise angespannter Kontakt des Beschwerdeführers zur Insassengruppe bestanden. Die nach wie vor mangelhafte Zellenordnung und sein Hygieneverständnis seien Dauerthemen geblieben und hätten zusammen mit der anhaltend ungenügenden Absprachefähigkeit am 18. Juli 2017 zur Rückstufung im internen Stufenprogramm geführt, selbst wenn sich der Beschwerdeführer weiterhin keine Verstösse gegen die Hausordnung habe zu Schulden kommen lassen.