24 gung stellen, mit welchem er sich zwar nicht identifiziere (obwohl dies wünschbar wäre), jedoch zumindest anlehne, und verbal eine selbstkritische Perspektive äussern könne. In dieser Art spreche er über seine Delikte und formuliere sehr ausdrucksstark und unter Tränen, was er ________ angetan habe. Es bleibe allerdings immer der Eindruck des in eben einer solchen Anlehnung (wohl von seinem früheren Therapeuten) Gelernten. In anderen Zusammenhängen zeige sich deutlich, dass der Beschwerdeführer über kein inneres Gewissen im eigentlichen Sinne verfüge.