Diese führe zu zunehmender Ausgrenzung und Verhärtung seiner Opferrolle. Der Beschwerdeführer beklage seine Ausgrenzung als Mobbing, könne seine eigenen Anteile daran aber nicht sehen, sondern verharre in seinen Vorstellungen und erkenne keinen korrigierenden Handlungsbedarf. Dem ergänzenden Therapieverlaufsbericht vom 11. Juli 2017 (Vollzugsakten pag. 1180 ff.) ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer seit der letzten Berichterstattung mehr in die Massnahme eingestiegen sei. Er nehme seit Ende März 2017 an einer themenzentrierten Interaktionsgruppe teil, in welcher über aktuelle Themen der Massnahme diskutiert werde.