Bei Kontrollen reinige der Beschwerdeführer seine Zelle zwar gründlich, doch nehme die Unordnung zunehmend Überhand. Vereinbarungen mit Mitinsassen hätten oft eine allzu kurze Halbwertszeit, bereits nach wenigen Wochen würden sich die alten Modi wieder einschleichen. Seine häufigen Entschuldigungen führten zu keiner Verhaltensänderung. Er selbst scheine sich partiell nicht an die getroffenen Abmachungen erinnern zu können oder zu wollen. ________. Diese führe zu zunehmender Ausgrenzung und Verhärtung seiner Opferrolle.