Laut Führungsbericht vom 1. Februar 2017 (Vollzugsakten pag. 1165 ff.) sei es bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin zu keinen Verstössen gegen die Hausordnung gekommen, so dass sich der Beschwerdeführer seit Mitte September 2016 ununterbrochen auf der höchsten internen Stufe 6b befunden habe. Die Erfahrungen mit seiner verminderten Kontraktfähigkeit und Stabilität in basalen Lebensfähigkeiten würden aktuell allerdings eine Rückstufung überprüfenswert machen. Bei seiner Beschäftigung (Garten) sei es ihm immer gelungen, rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen und sämtliche internen Termine selbständig wahrzunehmen. Dort habe er auch einen gepflegten Eindruck hinterlassen.