Von einer Therapiemotivation könne jedenfalls keine Rede sein. Der Beschwerdeführer sei eigentlich nur daran interessiert, täglich mehrmals über Stunden mit seiner Partnerin zu telefonieren, und er beklage den Verlust der Lockerungen, welche er zuvor in der P.________ Klinik erhalten gehabt und durch die Versetzung verloren habe. Es werde davon ausgegangen, dass weiterhin eine bedeutsame legalprognostische Belastung vorliege. Laut Führungsbericht vom 1. Februar 2017 (Vollzugsakten pag.