Er reagiere auf Forderungen seitens der milieu- und psychotherapeutischen Akteure mit starken depressiven Reaktionen und beantrage auffallend oft eine Krankschreibung, so dass er den therapeutischen Anforderungen entgehe. Jegliche Versuche an einer minimalen Fähigkeit, seine Handlungen verantwortungsvoll steuern zu lernen, seien an der ausgeprägten Fähigkeit des Beschwerdeführers gescheitert, jeglicher Verantwortung zu «entschlüpfen». Er verweigere weiterhin die Teilnahme an dem für ihn dringendst nötig erachteten ASAT-Gruppentherapieprogramm, einem wichtigen Pfeiler der Sexualstraftäter-Therapie in der JVA Q.________.