Dem Therapieverlaufsbericht vom 17. Januar 2017 (Vollzugsakten pag. 1158 ff.) ist zu entnehmen, dass es bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich gewesen sei, ein tragendes Arbeitsbündnis mit dem Beschwerdeführer zu errichten. Die therapeutische Arbeit habe sich von Beginn an enorm schwierig bis unmöglich gestaltet. Der Beschwerdeführer sei in eine extreme Opferhaltung versunken und vorerst unfähig gewesen, sein Verhalten zu reflektieren und zu objektivieren. Er reagiere auf Forderungen seitens der milieu- und psychotherapeutischen Akteure mit starken depressiven Reaktionen und beantrage auffallend oft eine Krankschreibung, so dass er den therapeutischen Anforderungen entgehe.