Das von der Vollzugsbehörde vorgeschlagene Expositionstraining i.S.v. begleiteten therapeutischen Ausgängen wurde von der JVA als zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich erachtet, zumal der Beschwerdeführer in der Therapie nicht dazu bereit sei, über seine sexuellen Fantasien zu berichten. In dem von der Vollzugskonferenz am 20. Dezember 2016 bewilligten Vollzugsplan (Vollzugsakten pag. 1150 ff.) wurden Ziele definiert, auf einer Skala von A bis C priorisiert und der heutige der Stand ihrer Erreichung auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet. Als Therapieziele wurden unter anderem aufgeführt: - Soziotherapie / Bezug zum Delikt (A = sehr wichtig):