21 rer könne über seine Delikte reden, die zugrundeliegende Dynamik habe jedoch noch nicht angegangen bzw. verändert werden können. Vorerst gehe es darum, ein echtes Arbeitsbündnis zu etablieren. Die Teilnahme an der ASAT-Gruppentherapie (Anti-Sexuelle-Aggressivität-Training) habe der Beschwerdeführer abgelehnt. Fundierte Angaben zur Therapie könnten erst nach einem Jahr, ca. im Sommer 2017, gemacht werden. Der Beschwerdeführer befinde sich [anstaltsintern] weiterhin auf der geringen Stufe 5 mit früherem Zelleneinschluss.