Anlässlich der Vollzugskoordinationssitzung (VKS) vom 19. August 2016 (Aktennotiz und Protokoll, Vollzugsakten pag. 1085 ff.) erklärte der zuständige Psychotherapeut, Dr. G.________, er könne die KoFako-Beurteilung sowie deren Begründung gut nachvollziehen. Die Psychotherapie stehe erst am Anfang. Der Beschwerdefüh-