Nach einem halben bzw. einem Jahr habe eine Auswertung zu erfolgen. Bei positivem Fortschritt sei mittels KoFako-Vorlage erneut eine Versetzung in den offenen Vollzug zu prüfen. Dem Therapiebericht der Psychiatrischen Dienste M.________ vom 17. Mai 2016 (Vollzugsakten pag. 1059 f.) ist zu entnehmen, der Beschwerdeführer könne erkennbar schon auf Einiges aufbauen, was zuletzt in der P.________ Klinik therapeutisch angegangen worden sei. Die von den zuletzt behandelnden Therapeuten und im Gutachten gestellten Diagnosen könnten gut nachvollzogen werden. Es werde mit dem Beschwerdeführer zusammen erarbeitet werden müssen, was die nächsten sinnvollen Schritte und weiteren Ziele seien.