Hinsichtlich unbegleiteter Ausgänge und Urlaube sowie der Versetzung in den offenen Vollzug gelte es an den von der KoFako hervorgebrachten "Baustellen" zu arbeiten, um danach eine erneute Prüfung dieser Fragen vorzunehmen. Namentlich seien mit der JVA und der Therapiestelle Ziele festzulegen und in den Vollzugsplan/Therapieplan aufzunehmen und die Möglichkeit von Expositionstraining (im Rahmen begleiteter Ausgänge) zu prüfen. Die Vollzugsbehörde sei für solche begleitete therapeutische Ausgänge offen, während die unbegleiteten Ausgänge weiterhin sistiert bleiben würden. Nach einem halben bzw. einem Jahr habe eine Auswertung zu erfolgen.