erfolgen hätten. Sie selbst (die Vollzugsbehörde) komme hingegen zum Schluss, 20 dass begleitete Ausgänge grundsätzlich nicht bedenklich und zwecks Überprüfung der Therapiefortschritte auch sinnvoll wären. Hinsichtlich unbegleiteter Ausgänge und Urlaube sowie der Versetzung in den offenen Vollzug gelte es an den von der KoFako hervorgebrachten "Baustellen" zu arbeiten, um danach eine erneute Prüfung dieser Fragen vorzunehmen.