mit einhergehende Opferverfügbarkeit könne auch in Zukunft wieder kreiert werden, beispielsweise in der Rolle als Vertrauensperson gegenüber anderen Kindern. Die bisherigen Therapiefortschritte des Beschwerdeführers seien nach Auffassung der Fachkommission nur aufgrund der engen äusseren Strukturen zustande gekommen, also extrinsisch motiviert, und es bestehe laut KoFako eine Diskrepanz zwischen den tatsächlich erreichten therapeutischen Fortschritten und den gewährten Vollzugsöffnungen, welche gemäss den Konkordatsrichtlinien therapeutischen Zwecken dienen müssten und im Rahmen der Entwicklung des Eingewiesenen zu