1012). Auf Antrag der Klinik vom 4. März 2015 bewilligte die Vollzugsbehörde dem Beschwerdeführer schliesslich mit Verfügung vom 23. Mai 2015 (unter Auflagen) Ausgangsstufe 10 in Form von monatlichen unbegleiteten Tagesurlauben von maximal acht Stunden zwecks Besuchs seiner Mutter im Altersheim (Vollzugsakten pag. 781). Kurz vor der Sistierung der unbegleiteten Vollzugsöffnungen war der Beschwerdeführer am 5. Januar 2016 von der Klinik wegen einer Ansammlung von Verstössen (intern) auf die Ausgangsstufe 7 zurückgestuft worden (Vollzugsakten pag. 787 und 1018).