Nach einer vorübergehenden Rückstufung auf Stufe 4 (Vollzugsakten pag. 700) gewährte die Klinik dem Beschwerdeführer ab September 2014 unbegleitete Ausgänge ausserhalb des Areals (Stufe 9) von zunächst zwei Stunden wöchentlich (Vollzugsakten pag. 738) und später von zweimal maximal fünf Stunden wöchentlich (Vollzugsakten pag. 775), wobei der Beschwerdeführer jeweils den einen Ausgang mit seiner Partnerin und den anderen ohne diese gestaltete (vgl. Vollzugsakten pag. 1012).