12. Vollzugsverlauf 12.1 In der P.________ Klinik Hinsichtlich des Vollzugsverlaufs bis zur Verlegung des Beschwerdeführers in das Regionalgefängnis und insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des Lockerungsregimes in der P.________ Klinik kann auf die ausführliche und zutreffende chronologische Darstellung der Vorinstanz in E. II.4. des angefochtenen Entscheids und überdies auf E. III.16.3 des Beschlusses der Kammer vom 7. November 2016 verwiesen werden.