Am 26. September 2018 reichte die Vollzugsbehörde erneut in der Zwischenzeit angefallene Vollzugsakten nach (pag. 185), darunter u.a. ein Gesuch des Beschwerdeführers um Versetzung in die R.________ Institution vom 29. Juni 2018, das diesen Versetzungsantrag ablehnende Antwortschreiben der Vollzugsbehörde vom 19. Juli 2017, einen Abschlussbericht der JVA Q.________ vom 14. August 2018 sowie eine Verfügung der BVD vom 24. September 2018 betreffend Verlegung des Beschwerdeführers in die JVA O.________ (alles abgelegt am Ende von Band III der Vollzugsakten). Auf telefonische Nachfrage des Gerichts (vgl. pag.