Am 18. Juni 2018 reichte die Vollzugsbehörde in der Zwischenzeit angefallene Vollzugsakten nach (pag. 119). Dabei handelte es sich um ein forensischpsychiatrisches Verlaufsgutachten von Med. Pract. D.________ vom 9. Mai 2018 sowie um ein Schreiben der BVD an den Beschwerdeführer vom 13. Juni 2018 betreffend das beabsichtigte weitere Vorgehen (alles abgelegt am Ende von Band III der Vollzugsakten). Die nachgereichten Vollzugsakten wurden Rechtsanwalt X.________ zur Kenntnis gebracht (pag. 121).