Weitergehend wurde die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. Dem Beschwerdeführer wurde – beschränkt auf den Streitgegenstand gemäss Rückweisungsentscheid – für das Verfahren vor der Direktion rückwirkend per 4. Februar 2016 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und es wurde ihm Advo- 3 kat Dr. Z.________, als amtlicher Anwalt beigeordnet (vgl. POM-Beschwerdeakten pag. 144 ff.).