6. Rückweisungsentscheid der Kammer vom 7. November 2016 Mit Beschluss SK 16 215 vom 7. November 2016 hiess die Kammer die vom Beschwerdeführer gegen den Entscheid vom 1. Juni 2016 erhobene Beschwerde teilweise gut, hob Dispositiv-Ziff. 1 des Entscheids der Direktion auf und wies die Sache zur materiellen Behandlung der Beschwerde «Willkürlicher Abbruch der Therapie» zurück an die Vorinstanz. Weitergehend wurde die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.