4. Angefochtene Verfügungen der BVD (vormals ASMV) Mit Verfügung vom 2. Februar 2016 der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (BVD, damals noch: Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Amts für Freiheitsentzug und Betreuung des Kantons Bern [ASMV], nachfolgend: Vollzugsbehörde) wurden die dem Beschwerdeführer bis dahin gewährten unbegleiteten Vollzugsöffnungen rückwirkend per 27. Januar 2016 «temporär sistiert». Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen (Vollzugsakten pag. 914 ff.).