1. Zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15. August 2016. Die Polizeihaft von 2 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 30‘361.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8‘000.00. V. Weiter wird verfügt: 1. Der bereits bezahlte Vorschuss für die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde durch die Staatsanwaltschaft für das erstinstanzliche Verfahren für die Zeit vor dem 29. September 2016 wie folgt bestimmt: